(aus Gründen der Lesbar- und Verstandlichkeit wird auf weibliche Formulierungen verzichtet)
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB) dienen der Sicherheit, regeln das Vertragsverhältnis zwischen DACHS (im folgenden Veranstalter) und dem Kursinteressenten bzw. dem Kursteilnehmer (für beide nachfolgend Teilnehmer) und definieren die Bedingungen, unter denen die Teilnahme an einem vom Veranstalter durchgeführten Seminar, Lehrgang oder Kurs (im Folgenden für alle Formen Kurs) erfolgt. Der Veranstalter erbringt alle Leistungen ausschliesslich auf Grundlage dieser AGB.
1. Dienstleistungen
Der Veranstalter erbringt Dienstleistungen im Sicherheitsbereich. Die verschiedenen Kurse sind stufenartig organisiert und bauen jeweils auf dem vorangehenden Kurs auf.
2.Vertragsabschluss
Mit der Anmeldung des Teilnehmers an einen Kurs wird, vorbehaltlich der Ablehnung durch den Veranstalter (vgl. Ziff. 3.3), ein Vertrag im Sinne des Schweizerischen Obligationenrechts abgeschlossen. Mit der Kursanmeldung bestätigt der Teilnehmer, diese AGB gelesen und verstanden zu haben sowie diese bedingungslos zu akzeptieren (vgl. Ziff. 15).
2.1 neue Versionen der AGB
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die AGB jederzeit abzuändern oder zu ergänzen, indem die üerarbeitete Version auf der Website veröffentlicht und/oder mittels E-Mail darüber informiert wird. Widerspricht der Teilnehmer den geänderten oder ergänzten AGB nicht innerhalb von vier Wochen nach deren Veröffentlichung, so werden die geänderten oder ergänzenden Bedingungen wirksam. Widerspricht der Teilnehmer innerhalb von vier Wochen nach deren Veröffentlichung, so ist der Veranstalter berechtigt, den Vertrag zu dem Zeitpunkt zu kündigen, an dem die geänderten oder ergänzenden AGB in Kraft treten sollen. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen werden, selbst bei deren Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Veranstalter habe ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
2.2 Teilweise Ungültigkeit
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB insgesamt oder in einer bestimmten Anwendung nichtig, anfechtbar, nicht durchsetzbar oder unvollständig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Klauseln dieser AGB unberührt. Vielmehr werden die fraglichen Bestimmungen durch Vereinbarungen ersetzt, die dem Recht entspricht und dem Willen der Parteien möglichst Nahe kommt.
3. Kurs
3.1 Anmeldung
Die Anmeldung des Teilnehmers an einen Kurs ist schriftlich zu erfolgen und ist nach Prüfung durch den Veranstalter und Bestätigung desselben verbindlich. Teilnehmer, die sich nicht angemeldet haben, wird der Zutritt zum Kurs verweigert.
3.2 Abmeldung
Hat sich der Teilnehmer an einen Kurs angemeldet und muss er aus wichtigen Gründen, namentlich Krankheit oder Unfall, von der Kursteilnahme zurücktreten, werden 50% der jeweiligen Kosten in Rechnung gestellt. Nimmt der Teilnehmer ohne sich abzumelden oder aus anderen Gründen als Krankheit oder Unfall nicht am Kurs teil (Nichterscheinen), hat er die gesamten Kosten zu übernehmen.
3.3 Ablehnung
Der Veranstalter ist berechtigt, Teilnehmer ohne Angabe von Gründen nicht zu einem Kurs zuzulassen.
3.4 Nicht-Durchführung
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, bei zu wenigen Anmeldungen den geplanten Kurs nicht durchzuführen. Die angemeldeten Teilnehmer erhalten im Falle der Absage ein Ersatzdatum.
4. Instruktoren / Lokalität
Der Veranstalter lässt den Kurs durch erfahrene Instruktoren durchführen und stellt für den Kurs geeignete Räumlichkeiten/Anlagen zur Verfügung.
5. Kurskosten
Die Kurskosten richten sich nach der auf der Website oder per E-Mail publizierten Kursausschreibung. Die Kosten können durch den Veranstalter bei Bedarf angepasst und geändert werden. Eingegangene Verträge richten sich nach den Konditionen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses.
5.1 Zahlungsbedingungen
Die Kurskosten müssen vor Kursbeginn per Bank- oder Postüberweisung (Daten siehe unten) einbezahlt werden. Die Bezahlung der Kurskosten hat mindestens 30 Tage vor dem Kurs zu erfolgen.
Kosten im Zusammenhang mit dem Zahlungsverfahren, namentlich Post- und Bankgebühren, trägt der Teilnehmer.
Bank: UBS Switzerland AG, CH-8098 Zürich
Empfänger: DACHS, CH-5426 Lengnau AG
Konto: 80-2-2
IBAN: CH40 0023 5235 1795 8840G
6. Kleidung
Der Veranstalter empfiehlt dem Teilnehmer passende Outdoor-Bekleidung und den Anforderungen entsprechendes Schuhwerk zu tragen, um Verletzungen und Schäden zu vermeiden. Es sind keine TAZ90 für die Kurse zulässig.
7. Gesundheit
Die Teilnahme an einem Kurs ist grundsätzlich nur in gutem Gesundheitszustand erlaubt. Bei leichten Beschwerden hat der Teilnehmer den Veranstalter vor Kursbeginn zu informieren.
8. Haftung
Der Teilnehmer nimmt am Kurs auf eigenes Risiko teil und ist sich bewusst, dass es im Rahmen der praktischen Übungen nicht ausgeschlossen ist, dass es zu Blessuren oder leichten Verletzungen kommen kann. Der Teilnehmer hat eine private Haftpflichtversicherung abzuschliessen, die er dem Veranstalter ohne Aufforderung der Anmeldung beizulegen hat.
8.1 Haftung des Veranstalter
Der Veranstalter beschränkt seine Haftung auf Schäden, die auf vorsätzliche Vertragsverletzungen oder grobe Fahrlässigkeit des Veranstalters oder seiner Hilfspersonen, namentlich Mitarbeitenden bzw. Beauftragte und Instruktoren, sowie Vertragspartner zurückzuführen sind und nur in dem Verhältnis, in dem er im Verhältnis zu anderen Ursachen an der Entstehung des Schadens mitgewirkt hat.
Der Veranstalter haftet für einfache Fahrlässigkeit nur, soweit ein Organ, Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfe eine vertragswesentliche Pflicht verletzt hat. Die Haftung ist auf den typischerweise entstehenden Schaden beschränkt.
Der Veranstalter haftet nicht für Mängel und Störungen, die er nicht zu vertreten hat, insbesondere nicht für Sicherheitsmängel und Betriebsausfälle von Drittunternehmen mit denen er zusammenarbeitet oder von denen er abhängig ist.
Weiter haftet der Veranstalter nicht für höhere Gewalt, unsachgemässes Vorgehen und Missachtung der Risiken seitens des Teilnehmers oder Dritter, übermässige Beanspruchung, ungeeignete Betriebsmittel des Teilnehmers oder Dritter, extreme Umgebungseinfluesse, Eingriffe des Teilnehmers oder Störungen durch Dritte, die trotz der notwendigen aktuellen Sicherheitsvorkehrungen passieren.
Der Veranstalter informiert den Teilnehmer auf der Website / Broschüre über Datenschutz und andere Risiken sowie über allfällige Sicherheitsvorkehrungen, die er zu beachten hat.
Der Veranstalter haftet nicht für die Pflichtverletzung des Teilnehmers gegenüber einem anderen Teilnehmer aufgrund von zwischen diesen geschlossenen Verträgen.
9. Datenschutz
Der Veranstalter und der Teilnehmer verpflichten sich, die Regelungen des Datenschutzgesetzes und der Datenschutzverordnung sowie die hierin festgelegten Richtlinien zu beachten. Der Teilnehmer überlaesst dem Veranstalter alle für die vertragsgemässen Dienstleistungen erforderlichen Angaben. Der Teilnehmer gewährleistet, dass alle von ihnen angegebenen Daten wahr und vollständig sind. Der Teilnehmer hat seinen bürgerlichen Namen sowie die aktuelle Wohnadresse im Rahmen der Registrierung zu nennen, (kann aber ein für andere Personen sichtbares Pseudonym -Nickname angeben). Der Teilnehmer teilt dem Veranstalter allfällige Adressänderungen und sonstige notwendige Informationen unverzüglich mit.
Die vom Teilnehmer übermittelten Daten werden vom Veranstalter nur im Rahmen bzw. zu Zwecken der Vertragserfüllung verwendet, die nachfolgend genannten Ausnahmen vorbehalten. Mit der Zustimmung zu diesen AGB willigt der Teilnehmer in folgende Aktivitäten des Veranstalters ein:
- Der Veranstalter verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Teilnehmers wie Name, Kennwort und Mailadresse für die Durchführung und Abwicklung seines in diesen AGB festgelegten Angebotes
- Der Veranstalter verarbeitet personenbezogene Daten für angemessene Marketingmassnahmen, beispielsweise zur Versendung von E-Mails mit allgemeinen Informationen zu Neuen Kursen (z.B. Newsletter). Der Teilnehmer kann diese Informationen jederzeit abbestellen.
- Der Veranstalter kann die Daten des Teilnehmers verarbeiten, wenn es zum Ermitteln und Stoppen von in betrügerischer Absicht gelieferten Informationen, sowie rechtswidriger oder vertragswidriger Inanspruchnahme der Leistungen des Veranstalters dient.
- Der Veranstalter darf, soweit dies erforderlich ist, personenbezogene Daten für die Aufklärung eines Missbrauchs insbesondere Strafverfolgung auch nach dem Ende des Vertragsverhältnisses verarbeiten und an Behörden, insbesondere Strafverfolgungsbehörden,
sowie in ihren Rechten verletzte Dritte übermitteln. Dies gilt dann, wenn handfeste Anhaltspunkte für einen Missbrauch und ein überwiegendes Interesse an der Aufklärung des Sachverhalts bestehen.
10. Geheimhaltung
Alle Informationen, die sich der Veranstalter und der Teilnehmer im Zusammenhang mit einer Kursteilnahme offenbaren oder die im Rahmen eines Kurses wahrgenommen werden, namentlich Kursinhalte, gelten als vertraulich und dürfen Dritten nicht bekannt gegeben werden. Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt nicht für Daten, die allgemein zugänglich sind, zur Zeit ihrer Bekanntgabe an die andere Partei bereits öffentlich bekannt waren oder nach Bekanntgabe an die andere Partei ohne deren Verschulden öffentlich bekannt wird.
11. Foto- und Filmaufnahmen
Das Fotografieren, Filmen sowie Festhalten von Moment- oder anderen Aufnahmen in Bild und Ton mit jeglicher Art von technischen Hilfsmitteln (Foto-, Video-, Digital-, DVD-, UMD-Kamera, sowie Mobiltelefone) sind vor, während und nach einem Kurs strengstens verboten. Dies gilt einerseits für die gesamte Lokalität des jeweiligen Kurses selbst, andererseits auch für die mit der Lokalität direkt oder indirekt in Zusammenhang stehenden Areale, wie bspw. Parkplätze, Umkleideräumlichkeiten, Eingangsbereiche etc. Bei Verstoss gegen dieses Verbot wird das verwendete technische Hilfsmittel durch den Veranstalter eingezogen, die Aufnahme(n) gelöscht und das Hilfsmittel dem Zuwiderhandelnden zurückgegeben. Des Weiteren wird dem fehlbaren Teilnehmer ein sofortiges Hausverbot erteilt. Zivil- und strafrechtliche Schritte bleiben dem Veranstalter sowie der allenfalls in ihren Persönlichkeitsrechten verletzten Person ausdrücklich vorbehalten.
12. Zusicherungen
Der Teilnehmer sichert zu und garantiert, dass
- er autorisiert ist, diesen Vertrag einzugehen und einzuhalten
- die von ihm im Rahmen des Vertragsschlusses gemachten Angaben ueber seine Person und sonstige vertragsrelevante Umstände vollständig und richtig sind
- er eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat
- er jederzeit seinen hierunter auftretenden Verpflichtungen sowie jeglichen Gesetzen, Vorschriften und Richtlinien, die Anwendung finden oder finden könnten nachkommt
- er insbesondere Weisungen des Instruktors befolgt. Befolgt der Teilnehmer die Anweisungen des Instruktors nicht, sind dieser sowie der Veranstalter berechtigt, den fehlbaren Teilnehmer nach vorheriger Verwarnung von der weiteren Kursteilnahme auszuschliessen. Der sofortige Ausschluss von einem Kurs bei schweren Verstössen gegen Sicherheitsbestimmungen oder Weisungen des Instruktors bleibt ausdrücklich vorbehalten. Die Kurskosten werden in diesen Fällen nicht zurück erstattet.
- er das Wissen, insbesondere die erlernten Techniken, Taktiken und Strategien, nicht missbrauchen wird und sie ausschliesslich im Rahmen der geltenden Gesetzgebung, namentlich in einer Notwehr- oder Nothilfesituation, einsetzt.
- er nicht wegen Straftaten, namentlich Gewaltdelikten, vorbestraft ist und er keine Kenntnis von laufenden polizeilichen Ermittlungen oder staatsanwaltschaftlichen Verfahren gegen seine Person hat. Der Veranstalter kann vom Teilnehmer jederzeit ein polizeiliches Führungszeugnis Zentralstrafregisterauszug) verlangen.
- Rechte
Alle Rechte an Schulungen, Programmen, Leistungen, Verfahren, Software, Technologien, Marken, Handelsnamen, Erfindungen, Fotos, Filmen bzw. Filmsequenzen und allen Materialien, die zum Veranstalter gehören, sind oder waren, liegen ausschliesslich beim Veranstalter. Der Veranstalter ist Inhaber sämtlicher Urheberrechte an den oben genannten Rechten, sofern das Urheberrecht nicht einem Dritten zusteht. Unzulässig sind Vervielfältigung, Verbreitung, Bearbeitung, Umgestaltung, Speicherung, Übertragung auf weitere Datenträger oder –anlagen der Programme, Leistungen, Verfahren, Software etc.
13. Sprache
Die originale deutschsprachige Version dieser AGB kann in andere Sprachen übersetzt worden sein. Im Falle einer Widersprüchlichkeit zwischen der deutschsprachigen Version und anderen Sprachversionen dieses Vertrags ist die deutschsprachige Version massgebend.
14. Unterschrift
Der Teilnehmer bestätigt und erklärt sich hiermit einverstanden, dass er durch Unterschrift zum Ausdruck des Einverständnisses mit dem vorher aufgeführten Text einen rechtlich bindenden Vertrag eingeht (vorne Ziff. 2).
Der Teilnehmer versichert und stimmt ausdrücklich zu, dass er diese AGB gelesen und die hierin beschriebenen Rechte, Verpflichtungen und Bedingungen verstanden hat und diese bedingungslos akzeptiert. Durch seine Unterschrift stimmt der Teilnehmer ausdrücklich zu, dass er durch diese AGB verpflichtet ist und er dem Veranstalter die hierin dargelegten Rechte gewährt.
15. Schlussbestimmungen
Für diese AGB und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen dem Teilnehmer und dem Veranstalter gilt Schweizerisches Recht, namentlich das Schweizerische Obligationenrecht (OR).
Die Parteien werden sich bemühen, Schwierigkeiten, die sich aus der Durchführung dieses Vertrages ergeben, auf gütlichem Wege beizulegen.
Soweit zulaessig, ist der Gerichtsstand für alle im Zusammenhang mit dem Veranstalter entstehenden Streitigkeiten, Bern (BE).